This project was created and is maintained by

Dipl. Inf. Dominique Andre Gunia

Gunia UG (haftungsbeschränkt)
Haselhöfer Ring 9
30916 Isernhagen

desktop@calengoo.com
Tel.: +49-511-165896720

UStNr.: DE275234741

CalenGoo uses some libraries:

JNA (Apache 2.0 license) https://github.com/java-native-access/jna
Java-Objective-C-Bridge (Apache 2.0 license) https://github.com/shannah/Java-Objective-C-Bridge
Controlsfx (BSD style license, https://bitbucket.org/controlsfx/controlsfx/src/default/license.txt) http://fxexperience.com/controlsfx/
Hibernate (LGPL 2.1 and Apache 2.0 license, http://hibernate.org/community/license/) http://hibernate.org
Simple Logging Facade for Java (MIT license, https://www.slf4j.org/license.html) https://www.slf4j.org/
Apache Derby (Apache 2.0 license) https://db.apache.org/derby/
Apache Commons (Apache 2.0 license) https://commons.apache.org/
Google API Client (Apache 2.0 license) https://developers.google.com/api-client-library/java/
Jackson JSON Parser (Apache 2.0 license) http://wiki.fasterxml.com/JacksonLicensing
FindBugs (LGPL) http://findbugs.sourceforge.net/
Apache HttpComponents (Apache 2.0 license) https://hc.apache.org/
Kotlin (Apache 2.0 license) https://kotlinlang.org/docs/reference/faq.html
Apache PDFBox (Apache 2.0 license) https://pdfbox.apache.org/
Boxable (Apache 2.0 license) https://github.com/dhorions/boxable
Evernote SDK Java (BSD 2-clause "Simplified" License) https://github.com/evernote/evernote-sdk-java
ZeroTurnaround ZIP Library (Apache 2.0 license) https://github.com/zeroturnaround/zt-zip
EmojiOneJava (MIT license) https://github.com/UltimateZero/EmojiOneJava
Emoji provided free by http://emojione.com
OpenSansEmoji (Apache 2.0 license) https://github.com/MorbZ/OpenSansEmoji
Joda-Time (Apache 2.0 license) http://www.joda.org/joda-time/
Quartz Job Scheduler (Apache 2.0 license) http://www.quartz-scheduler.org/
ZXing (Apache 2.0 license) https://github.com/zxing/zxing
EWS Java API (MIT license) https://github.com/OfficeDev/ews-java-api
OkHttp (Apache 2.0 license) http://square.github.io/okhttp/
RxJava (Apache 2.0 license) https://github.com/ReactiveX/RxJava
RxJavaFX: https://github.com/ReactiveX/RxJavaFX: Apache 2
Jsoup: https://jsoup.org/ MIT License
Metadata-extractor (Apache 2.0 license) https://github.com/drewnoakes/metadata-extractor
Mslinks (Apache 2.0 license) https://github.com/vatbub/mslinks
Apache POI (Apache 2.0 license) http://poi.apache.org/
oshi (Eclipse Public License 1.0) https://github.com/oshi/oshi
JavaXT: http://www.javaxt.com: MIT
ez-vcard: https://github.com/mangstadt/ez-vcard: FreeBSD
TrueZIP: https://christian-schlichtherle.bitbucket.io/truezip/: Eclipse Public License - v 1.0
libaddressinput: https://github.com/google/libaddressinput: Apache 2
ICEpdf: http://www.icesoft.org/java/projects/ICEpdf/features-benefits.jsf: Apache 2
TornadoFX: https://tornadofx.io Apache 2


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AGBs
BEDINGUNGEN ZUR ÜBERLASSUNG DES PROGRAMMS „CalenGoo“


§ 1
Anbieter

Vertragspartner des Käufers ist:
Gunia UG (haftungsbeschränkt),
Haselhöfer Ring 9, 30916 Isernhagen,
E-Mail:
android@dgunia.de.
Handelsregisternummer: HRB 206637


§ 2
Vertragsschluss und anwendbares Recht


(1) Sie können bei der Bestellung bzw. bei der Installation der Software zwischen den folgenden Sprachen wählen: Deutsch, Englisch

(2) Wenn Sie das hier präsentierte Produkt erwerben wollen, so gehen Sie bitte wie folgt vor: Starten Sie die „Play Store“ App auf Ihrem Android Gerät und suchen Sie das hier präsentierte Produkt anhand seines Namens und des Anbieters. Führen Sie den Kaufvorgang mittels der „Play Store“ App durch.


Die von Ihnen eingegebenen Daten können Sie in Ihrem Account von Google Wallet kontrollieren und korrigieren.

(3) Die verbindlich abgegebene Bestellung inklusive der Geschäftsbedingungen können Sie durch Anklicken des Buttons „Speichern“ als Datei auf Ihrem Datenträger speichern oder ggf. über den Button „Drucken“ Ihres Browsers ausdrucken.

Nach Verlassen der Bestellebene ist die Bestellung im Detail beim Anbieter nicht mehr abrufbar.
Der Anbieter speichert und verwendet die ihm durch die Bestellung übermittelten Angaben zur Abwicklung des gewünschten Kaufvertrages. Insbesondere werden Daten, soweit für die Abwicklung der Zahlung erforderlich, an das von Ihnen zuvor benannte Kreditkarteninstitut weitergegeben.

(4) Der Anbieter wird das von Ihnen abgegebene Angebot zur Bestellung unverzüglich per Email bestätigen. Die Bestätigungsnachricht entfällt, sofern das Programm von Ihnen heruntergeladen worden und erstmalig genutzt ist.

(5) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

(6) AGB des Erwerbers finden keine Anwendung.

§ 3
Widerrufsbelehrung

(1) Käufer, die die Software nicht für ihre gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit beziehen, haben ein Widerrufsrecht.

(2) Widerrufsrecht
Käufer können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (zB Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an den Anbieter zu richten, siehe § 1.

(3) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht, bei Fernabsatzverträgen
– zur Lieferung von Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
– zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

§ 4
Gegenstand und Form der Lieferung


(1) Sie erhalten die vertragsgegenständliche Software ausschließlich in ausführbarer Form (Objektcode). Eine Übergabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.

(2) Die Lieferung erfolgt als Download über den Android Market bzw. den Google Play Store. Dies gilt ebenso für Updates der Software.

(3) Die Installation der Software ist nicht Gegenstand des Vertrages. Diese erfolgt in der Regel automatisch nach dem Download über den Android Market bzw. den Google Play Store auf dem jeweiligen Gerät. Sie unterfällt dem Verantwortungsbereich des Käufers.

§ 5
Nutzungsrechte


(1) Der Anbieter räumt dem Käufer mit Bezahlung der vereinbarten einmaligen Vergütung ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software auf unbegrenzte Dauer ein.

(2) Ein "Exemplar" der Software berechtigt zur Nutzung auf Geräten des Käufers, die mit dem Google Konto des Verkäufers verbunden sind.

(3) Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Übernutzung dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Vereinbarung über die Erweiterung der Nutzungsrechte zu erzielen. Für den Zeitraum der Übernutzung, d.h. bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung ist der Käufer verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der Preisliste des Anbieters zu bezahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige lineare Abschreibung zugrunde gelegt. Teilen Sie die Übernutzung grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises der in Anspruch genommenen Nutzung entsprechend der Preisliste des Anbieters fällig.

(5) Der Käufer ist berechtigt, eine Sicherheitskopie der Software zu erstellen und alltägliche Datensicherungen vorzunehmen. Die Erstellung von weiteren Kopien als für die vertragsgemäße Nutzung inklusive der Sicherheitskopien und Datensicherungen erforderlich, ist nicht erlaubt.

(6) Der Käufer ist nicht berechtigt, über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, d.h., soweit dies nicht für eine Erstellung einer Schnittstelle zu anderen Softwareprodukten oder zur Beseitigung von Fehlern in der Software erforderlich ist, die Software zu dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten.

(7) Copyright- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jeder Kopie der Software mit zu übertragen.

(8) Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Softwareexemplar als Ganzes zulässig, d.h., unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten Exemplars sind Sie berechtigt, durch Übermittlung der Software an einen Dritten diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen dem Anbieter und ihnen bestehenden Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen.
Sie sind verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten diesem sämtliches Material zu der vertragsgegenständlichen Software zu übergeben und die Software auf bei Ihnen verbleibenden Datenträgern zu löschen.

§ 6
Vergütung


(1) Die im Android Market bzw. Google Play Store angegebenen Preise gelten jeweils inkl. der gesetzlichen USt.

(2) Die Vergütung erfolgt per Zahlung über Google Checkout, z.B. per Kreditkarte.


(3) Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Anbieter das Recht an den Vertragsgegenständen vor. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, wenn er vom Vertrag zurücktritt, zB wegen des Zahlungsverzugs des Kunden, die weitere Nutzung der Software zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. soweit eine Herausgabe nicht möglich ist, deren Löschung zu verlangen. Sollte vor der vollständigen Bezahlung der vertragsgegenständlichen Software ein Dritter Zugriff auf das Vorbehaltsgut nehmen, sind Sie verpflichtet, diesen Dritten über den Vorbehalt des Anbieters zu informieren und den Anbieter sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen.

§ 7
Sach- und Rechtsmängel


(1) Mit dem Softwarepaket bzw. dem Download erhalten Sie die Software frei von Sach- oder Rechtsmängeln.

(2) Ein Sachmangel ist gegeben, wenn sich die Software nicht zu der Verwendung eignet wie sie in der mitgelieferten Dokumentation oder der Beschreibung im Android Market bzw. Google Play Store beschrieben ist.
Der Anbieter prüft laufend, dass hinsichtlich der Funktionsweise und Eigenschaften der Software an anderer Stelle keine über die Dokumentation hinausgehenden Versprechungen gemacht werden. Sie können daher davon ausgehen, dass solche über die Dokumentation hinausgehende Beschreibungen der Software nicht vom Anbieter stammen und diesem auch nicht bekannt sind. Sollten solche Beschreibungen der Software, in denen Funktionen und Eigenschaften der Software behauptet werden, die in der Dokumentation nicht beschrieben sind, zu Ihrer Kenntnis gelangen, informieren Sie bitte den Anbieter.

(3) Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn die für die vertraglich vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte nach Übergabe der Software nicht wirksam eingeräumt sind.

(4) Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln der Software verjähren regelmäßig in zwei Jahren. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjährt hingegen bereits in einem Jahr, soweit der Anbieter nicht entsprechend § 8 Abs. 2 und 3 uneingeschränkt haftet.
Hat der Anbieter den Sachmangel arglistig verschwiegen, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen dieses Mangels drei Jahre.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Zahlung der Vergütung insoweit verweigert werden, als Sie auf Grund eines Rücktritts oder einer Minderung dazu berechtigt wären.

(5) Die Verjährungsfrist beginnt mit Abschluss des Kaufs der Software über den Android Market bzw. Google Play Store. Unerheblich ist, ob oder wann der Käufer den Download der Software tätigt.

(6) Werden dem Anbieter während des Laufs der Verjährungsfrist Mängel gemeldet, wird dieser kostenlos eine Nacherfüllung vornehmen.

(7) Im Rahmen der Nacherfüllung wird Ihnen die korrigierte Software nochmals in der vereinbarten Art und Weise geliefert. Eine Fehleranalyse und -beseitigung auf Ihrem System vor Ort findet nicht statt.
Eine Korrektur an mit Ihren eigenen Informationen bestückter Software würde einen dem Anbieter unzumutbaren Aufwand verursachen. Sie kann nur ausnahmsweise dann verlangt werden, wenn auf Grund des Mangels der Software die in die Software eingestellten Informationen nicht gesondert gespeichert und wieder eingespielt werden können und diese Korrektur dem Anbieter noch zumutbar ist.
Der Anbieter übernimmt die im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Für die Installation bleiben Sie selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt im Rahmen seiner Verpflichtungen bei Sach- oder Rechtsmängeln insbesondere nicht die Installation der Software vor Ort.
Soweit eine Änderung des Programms im Rahmen der Nacherfüllung erfolgt, nimmt der Anbieter die erforderlichen Anpassungen der Dokumentation kostenlos vor.

(8) Nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten Frist zur Nacherfüllung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

(9) Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn

a) der Anbieter beide Arten der Nacherfüllung verweigert, auch wenn er dazu wegen der dadurch entstehenden Kosten berechtigt ist oder
b) die Nacherfüllung unmöglich ist oder
c) dem Käufer die Nacherfüllung unzumutbar ist oder
d) die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Software oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

(10) Der Käufer ist zum Rücktritt nicht berechtigt, wenn der Mangel unerheblich ist. Er kann in diesem Fall auch nicht Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen.

(11) Im Falle des Rücktritts sind gezogene Nutzungen zu ersetzen. Der Nutzungsersatz wird auf Grundlage einer dreijährigen linearen Abschreibung des Kaufpreises er rechnet.

(12) Durch die Minderung wird der Kaufpreis um den Betrag herabgesetzt, um den der Mangel den Wert der Software gemessen am Kaufpreis, mindert. Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Betrag ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
Bei Minderung ist der bereits über den geminderten Kaufpreis bezahlte Betrag zu erstatten.

(13) Stellt sich heraus, dass ein gemeldetes Problem nicht auf einen Mangel der Software zurückzuführen ist, ist der Anbieter berechtigt, entstandenen Aufwand zur Analyse und Beseitigung des Problems entsprechend den marktüblichen Preisen für Dienstleistungen in der Softwarebranche zu berechnen, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt.

(14) Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn an der Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Änderungen vorgenommen werden, oder wenn die Software in anderer als in der vorgesehenen Art oder Softwareumgebung eingesetzt wird, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.

§ 8
Begrenzung der Haftung auf Schadensersatz


(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund ist entsprechend diesem § 8 eingeschränkt.

(2) Die Haftung des Anbieters für Schäden, die vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist nicht eingeschränkt.

(3) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters nicht eingeschränkt.

(4) Nicht eingeschränkt ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter ist die Haftung, wenn keiner der in § 8 (2)–§ 8 (4) genannten Fälle gegeben ist, beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(6) Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.

(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(8) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen, muss sich der Käufer sein Mitverschulden anrechnen lassen.
Der Käufer ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verlorengegangen wären.

§ 9
Schlussbestimmungen


(1) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages haben schriftlich oder per Email zu erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmungen.